Es gilt eine neue Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein
In der ab dem 02.09.2020 geltenden Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein gibt es nur wenig Lockerungen. Die Verordnung gilt bis zum 04.10.2020.
Die neue Verordnung finden Sie hier.
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